Brandschutz
Dunsthauben Prüfung
your protection – our inspiration
Dunstabzugshauben, Dunstabzugsanlagen oder Küchenabluftanlagen leiten Dünste aus gewerblichen oder gewerbeähnlichen Küchen kontrolliert ins Freie – ohne dabei Gefahren oder unzumutbare Belästigungen zu verursachen.
In den Anlagen lagern sich jedoch Fette und andere Stoffe ab, die eine erhebliche Brandgefahr darstellen.
Eine fachgerechte Installation, regelmäßige Überprüfung, Wartung und Instandhaltung sind daher unerlässlich.
Neben dem Brandschutz spielen auch hygienische Anforderungen eine wichtige Rolle.
Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben liegt beim Betreiber der Anlage.
Gesetzesvorlage
§ 2 NÜVO – Niedersächsische Überprüfungsverordnung (71310)
(1) Dunstabzugsanlagen, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, sind einmal jährlich auf Betriebs- und Brandsicherheit zu überprüfen. Über das Ergebnis ist eine Bescheinigung an den Eigentümer auszustellen.
(2) Als Dunstabzugsanlagen gelten ortsfeste Einrichtungen zur Aufnahme und Abführung von Koch-, Brat-, Grill-, Dörr- oder Röstdünsten über Rohre, Kanäle oder Schächte ins Freie.
(3) Es gelten ergänzend die Vorschriften der Kehr- und Überprüfungsordnung (§§ 3–5, 7 KÜO) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bescheinigung ist dem Formblatt gemäß § 5 KÜO beizufügen.
Leistungsbeschreibung
Bei der Überprüfung Ihrer Dunstabzugsanlage untersuchen wir die gesamte Luftführungskette: Die innere Oberfläche der Dunsthaube, die Filter, alle waagerechten Leitungen, den senkrechten Schacht sowie den Ventilator.
Alle Komponenten werden innen und außen auf Fettablagerungen und mögliche Schäden geprüft. Typische Mängel sind z. B.:
- Undichte oder beschädigte Gummidichtungen an Reinigungsverschlüssen
- Beschädigte Hauben oder Gehäuse
- Defekte oder verschmutzte Fettfangfilter
Betreiber gewerblicher Dunstabzugsanlagen sind verpflichtet, diese regelmäßig durch ein spezialisiertes Unternehmen reinigen zu lassen – für eine sichere und hygienisch einwandfreie Nutzung.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Brandschutzbegehungen
your protection – our inspiration
Die Brandschutzbegehung ist eine unternehmerische Pflicht. Unternehmer:innen sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Maßnahmen zum Brandschutz umzusetzen – als Bestandteil des allgemeinen Arbeitsschutzes.
Diese Verantwortung kann intern an einen Brandschutzbeauftragten oder extern an qualifizierte Fachkräfte übertragen werden. Brandschutzbegehungen dienen dazu, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen – noch bevor es zu gefährlichen Situationen oder größeren Schäden kommt.
Gesetzesvorlage
Grundlage ist § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Demnach müssen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um gefährliche Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden.
Diese Vorgaben werden konkretisiert durch:
- DIN 4102 / DIN EN 13501 – Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen
- ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
- DGUV 205-001 – Unfallverhütungsvorschrift zum betrieblichen Brandschutz
In der Brandschutzbegehung wird die praktische Umsetzung dieser Anforderungen überprüft und dokumentiert.
Leistungsbeschreibung
Unsere Brandschutzbeauftragten führen regelmäßige Begehungen durch, um potenzielle Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz Ihrer Arbeitsstätte zu erkennen.
Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Begehungsprotokoll dokumentiert. Dieses Protokoll dient als Nachweis für die durchgeführte Kontrolle und kann im Brandfall als rechtlich relevantes Dokument herangezogen werden.
Identifizierte Mängel werden nachvollziehbar aufgeführt und mit konkreten Handlungsempfehlungen versehen – damit sie schnellstmöglich behoben werden können.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Feuerlöscher Wartung
your protection – our inspiration
Gemäß der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind Unternehmen verpflichtet, ihre Feuerlöscher regelmäßig warten zu lassen.
Diese Wartung stellt sicher, dass die Geräte im Notfall einwandfrei funktionieren – denn nur funktionsfähige Feuerlöscher tragen wirksam zum vorbeugenden Brandschutz bei und können Leben sowie Sachwerte schützen.
Gesetzesvorlage
ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) definieren den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten.
Die ASR A2.2 konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich des Brandschutzes. Bei Einhaltung dieser Regel kann ein Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Alternativlösungen sind erlaubt, müssen aber mindestens denselben Schutz gewährleisten.
Leistungsbeschreibung
Unsere Feuerlöscherwartung erfolgt in mehreren Schritten:
- Überprüfung auf äußere Schäden (Lack, Beschriftung, Sauberkeit, Gesamtzustand)
- Kontrolle des Drucks und Suche nach möglichem Druckverlust
- Prüfung von Pistole und Druckschlauch
- Öffnen des Behälters, Entfernen des Löschmittels, Sichtprüfung der Innenflächen
- Gewichtskontrolle zur Beurteilung der Treibgaspatrone
- Austausch der Dichtung, falls erforderlich
- Filterung und Wiederbefüllung des Löschmittels
- Abschlussplakette mit Dokumentation der durchgeführten Prüfung
Durch unsere fachgerechte Wartung stellen wir sicher, dass Ihre Feuerlöscher einsatzbereit und regelkonform sind.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Feuerlöscher Einbau
your protection – our inspiration
Nicht nur die richtige Feuerlöscherart ist entscheidend – auch die korrekte Positionierung spielt eine zentrale Rolle.
Feuerlöscher müssen im Brandfall schnell und einfach zugänglich sein. Damit das gewährleistet ist, müssen sie fachgerecht angebracht werden.
Hier stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Seite!
Gesetzesvorlage
ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) spiegeln den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wider.
Sie konkretisieren Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung für den Brandschutz.
Bei Einhaltung der ASR A2.2 darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Abweichungen sind zulässig, wenn sie den gleichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz gewährleisten.
Leistungsbeschreibung
Nachdem wir gemeinsam die passenden Feuerlöscher für Ihre Räumlichkeiten ermittelt haben, sorgen wir für deren korrekte und gesetzeskonforme Platzierung.
Dabei beachten wir unter anderem folgende Punkte:
- Feuerlöscher müssen gut sichtbar und jederzeit erreichbar sein.
- Ideale Positionen sind zentrale Bereiche wie Flure, Treppenhäuser und Fluchtwege.
- Im Außenbereich sind Feuerlöscher vor Witterung zu schützen (z. B. durch frostsicheres Löschmittel oder Schutzboxen).
- Bei normaler Brandgefährdung: maximaler Laufweg 20 m, bei erhöhter Gefährdung: 10 m.
- Jede Feuerlöscherposition ist mit dem Symbol „F001“ gemäß ASR A1.3 zu kennzeichnen.
- In unübersichtlichen Gebäuden empfehlen wir zusätzliche Pfeilmarkierungen und Integration in Flucht- und Rettungspläne.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Ausbildung Brandschutzhelfer
your protection – our inspiration
Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall Erste Hilfe leisten, Brände bekämpfen oder Evakuierungen durchführen. Diese Personen müssen in der Lage sein, in gefährlichen Situationen ruhig, verantwortungsbewusst und eigenständig zu handeln.
Als Brandschutzbeauftragte übernehmen wir gerne die Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden zu qualifizierten Brandschutzhelfern.
Gesetzesvorlage
Die rechtliche Grundlage bildet § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Stand: November 2012).
Leistungsbeschreibung
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst folgende Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen und Anforderungen nach ArbSchG und ASR A2.2
- Grundlagen der Verbrennung und Löschung (physikalisch-chemisch)
- Vorbeugender baulicher und organisatorischer Brandschutz gemäß DIN 14096 (Brandschutzordnung Teil A–C)
- Erkennung und Handhabung von Brandmeldeeinrichtungen und Brandschutzkennzeichnung
- Verhalten im Brandfall, Einsatz von Handfeuerlöschern und Löschmethoden
- Gefahren durch Feuer, persönliche Schutzmaßnahmen und sichere Evakuierung
- Einweisung und Unterstützung von Hilfskräften (z. B. Feuerwehr)
Praxisteil:
Anwendung und Bedienung von Handfeuerlöschern, Durchführung realitätsnaher Löschübungen und praktische Einweisung in Löschtaktik.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Dunsthauben Prüfung
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Dunstabzugshauben, Dunstabzugsanlagen oder Küchenabluftanlagen leiten Dünste aus gewerblichen oder gewerbeähnlichen Küchen kontrolliert ins Freie – ohne dabei Gefahren oder unzumutbare Belästigungen zu verursachen.
In den Anlagen lagern sich jedoch Fette und andere Stoffe ab, die eine erhebliche Brandgefahr darstellen.
Eine fachgerechte Installation, regelmäßige Überprüfung, Wartung und Instandhaltung sind daher unerlässlich.
Neben dem Brandschutz spielen auch hygienische Anforderungen eine wichtige Rolle.
Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben liegt beim Betreiber der Anlage.
Gesetzesvorlage
§ 2 NÜVO – Niedersächsische Überprüfungsverordnung (71310)
(1) Dunstabzugsanlagen, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, sind einmal jährlich auf Betriebs- und Brandsicherheit zu überprüfen. Über das Ergebnis ist eine Bescheinigung an den Eigentümer auszustellen.
(2) Als Dunstabzugsanlagen gelten ortsfeste Einrichtungen zur Aufnahme und Abführung von Koch-, Brat-, Grill-, Dörr- oder Röstdünsten über Rohre, Kanäle oder Schächte ins Freie.
(3) Es gelten ergänzend die Vorschriften der Kehr- und Überprüfungsordnung (§§ 3–5, 7 KÜO) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bescheinigung ist dem Formblatt gemäß § 5 KÜO beizufügen.
Leistungsbeschreibung
Bei der Überprüfung Ihrer Dunstabzugsanlage untersuchen wir die gesamte Luftführungskette: Die innere Oberfläche der Dunsthaube, die Filter, alle waagerechten Leitungen, den senkrechten Schacht sowie den Ventilator.
Alle Komponenten werden innen und außen auf Fettablagerungen und mögliche Schäden geprüft. Typische Mängel sind z. B.:
- Undichte oder beschädigte Gummidichtungen an Reinigungsverschlüssen
- Beschädigte Hauben oder Gehäuse
- Defekte oder verschmutzte Fettfangfilter
Betreiber gewerblicher Dunstabzugsanlagen sind verpflichtet, diese regelmäßig durch ein spezialisiertes Unternehmen reinigen zu lassen – für eine sichere und hygienisch einwandfreie Nutzung.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Brandschutzbegehungen
your protection – our inspiration
Die Brandschutzbegehung ist eine unternehmerische Pflicht. Unternehmer:innen sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Maßnahmen zum Brandschutz umzusetzen – als Bestandteil des allgemeinen Arbeitsschutzes.
Diese Verantwortung kann intern an einen Brandschutzbeauftragten oder extern an qualifizierte Fachkräfte übertragen werden. Brandschutzbegehungen dienen dazu, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen – noch bevor es zu gefährlichen Situationen oder größeren Schäden kommt.
Gesetzesvorlage
Grundlage ist § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Demnach müssen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um gefährliche Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden.
Diese Vorgaben werden konkretisiert durch:
- DIN 4102 / DIN EN 13501 – Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen
- ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
- DGUV 205-001 – Unfallverhütungsvorschrift zum betrieblichen Brandschutz
In der Brandschutzbegehung wird die praktische Umsetzung dieser Anforderungen überprüft und dokumentiert.
Leistungsbeschreibung
Unsere Brandschutzbeauftragten führen regelmäßige Begehungen durch, um potenzielle Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz Ihrer Arbeitsstätte zu erkennen.
Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Begehungsprotokoll dokumentiert. Dieses Protokoll dient als Nachweis für die durchgeführte Kontrolle und kann im Brandfall als rechtlich relevantes Dokument herangezogen werden.
Identifizierte Mängel werden nachvollziehbar aufgeführt und mit konkreten Handlungsempfehlungen versehen – damit sie schnellstmöglich behoben werden können.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Feuerlöscher Wartung
your protection – our inspiration
Gemäß der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind Unternehmen verpflichtet, ihre Feuerlöscher regelmäßig warten zu lassen.
Diese Wartung stellt sicher, dass die Geräte im Notfall einwandfrei funktionieren – denn nur funktionsfähige Feuerlöscher tragen wirksam zum vorbeugenden Brandschutz bei und können Leben sowie Sachwerte schützen.
Gesetzesvorlage
ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) definieren den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten.
Die ASR A2.2 konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich des Brandschutzes. Bei Einhaltung dieser Regel kann ein Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Alternativlösungen sind erlaubt, müssen aber mindestens denselben Schutz gewährleisten.
Leistungsbeschreibung
Unsere Feuerlöscherwartung erfolgt in mehreren Schritten:
- Überprüfung auf äußere Schäden (Lack, Beschriftung, Sauberkeit, Gesamtzustand)
- Kontrolle des Drucks und Suche nach möglichem Druckverlust
- Prüfung von Pistole und Druckschlauch
- Öffnen des Behälters, Entfernen des Löschmittels, Sichtprüfung der Innenflächen
- Gewichtskontrolle zur Beurteilung der Treibgaspatrone
- Austausch der Dichtung, falls erforderlich
- Filterung und Wiederbefüllung des Löschmittels
- Abschlussplakette mit Dokumentation der durchgeführten Prüfung
Durch unsere fachgerechte Wartung stellen wir sicher, dass Ihre Feuerlöscher einsatzbereit und regelkonform sind.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Feuerlöscher Einbau
your protection – our inspiration
Nicht nur die richtige Feuerlöscherart ist entscheidend – auch die korrekte Positionierung spielt eine zentrale Rolle.
Feuerlöscher müssen im Brandfall schnell und einfach zugänglich sein. Damit das gewährleistet ist, müssen sie fachgerecht angebracht werden.
Hier stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Seite!
Gesetzesvorlage
ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) spiegeln den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wider.
Sie konkretisieren Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung für den Brandschutz.
Bei Einhaltung der ASR A2.2 darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Abweichungen sind zulässig, wenn sie den gleichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz gewährleisten.
Leistungsbeschreibung
Nachdem wir gemeinsam die passenden Feuerlöscher für Ihre Räumlichkeiten ermittelt haben, sorgen wir für deren korrekte und gesetzeskonforme Platzierung.
Dabei beachten wir unter anderem folgende Punkte:
- Feuerlöscher müssen gut sichtbar und jederzeit erreichbar sein.
- Ideale Positionen sind zentrale Bereiche wie Flure, Treppenhäuser und Fluchtwege.
- Im Außenbereich sind Feuerlöscher vor Witterung zu schützen (z. B. durch frostsicheres Löschmittel oder Schutzboxen).
- Bei normaler Brandgefährdung: maximaler Laufweg 20 m, bei erhöhter Gefährdung: 10 m.
- Jede Feuerlöscherposition ist mit dem Symbol „F001“ gemäß ASR A1.3 zu kennzeichnen.
- In unübersichtlichen Gebäuden empfehlen wir zusätzliche Pfeilmarkierungen und Integration in Flucht- und Rettungspläne.
Unser Versprechen
Wir erledigen alle anfallenden Arbeiten für Sie – sauber, gewissenhaft und zuverlässig.Ausbildung Brandschutzhelfer
your protection – our inspiration
Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall Erste Hilfe leisten, Brände bekämpfen oder Evakuierungen durchführen. Diese Personen müssen in der Lage sein, in gefährlichen Situationen ruhig, verantwortungsbewusst und eigenständig zu handeln.
Als Brandschutzbeauftragte übernehmen wir gerne die Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden zu qualifizierten Brandschutzhelfern.
Gesetzesvorlage
Die rechtliche Grundlage bildet § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Stand: November 2012).
Leistungsbeschreibung
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst folgende Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen und Anforderungen nach ArbSchG und ASR A2.2
- Grundlagen der Verbrennung und Löschung (physikalisch-chemisch)
- Vorbeugender baulicher und organisatorischer Brandschutz gemäß DIN 14096 (Brandschutzordnung Teil A–C)
- Erkennung und Handhabung von Brandmeldeeinrichtungen und Brandschutzkennzeichnung
- Verhalten im Brandfall, Einsatz von Handfeuerlöschern und Löschmethoden
- Gefahren durch Feuer, persönliche Schutzmaßnahmen und sichere Evakuierung
- Einweisung und Unterstützung von Hilfskräften (z. B. Feuerwehr)
Praxisteil:
Anwendung und Bedienung von Handfeuerlöschern, Durchführung realitätsnaher Löschübungen und praktische Einweisung in Löschtaktik.