Schornsteinfegerei

Kehrarbeiten

your protection – our inspiration

Verbrennt die Feuerungsanlage Holz oder Kohle, lagert sich immer auch Ruß im Schornstein ab. Da dieser brennbar ist, verlangt das Gesetz eine regelmäßige Schornsteinreinigung. Durchzuführen ist diese von einem zugelassenen Schornsteinfeger. Der Turnus hängt von der Art der Nutzung ab.

Gesetzesvorlage

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

  • § 40: Feuerstätten und Abgasanlagen wie Schornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke (Feuerungsanlagen) müssen betriebssicher und brandsicher sein.

Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

§ 1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen:
(1) Kehr- oder überprüfungspflichtig sind folgende Anlagen:

  • Abgasanlagen
  • Heizgaswege der Feuerstätten
  • Räucheranlagen
  • Erforderliche Verbrennungsluft- und Abluftanlagen

(4) Die Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen richtet sich nach Anlage 1.

Leistungsbeschreibung

Bei regelmäßigen Kontrollen sorgen Schornsteinfeger*innen dafür, dass Schornsteine, Abgasleitungen, Kaminöfen, Heizungs- oder Lüftungsanlagen sauber sind und einwandfrei funktionieren. Vom Dach aus reinigen sie den Schornstein mit dem Kehrbesen, um Ruß und andere Ablagerungen zu entfernen.

Der Schornstein darf nur in kaltem Zustand (völlig abgekühlt) gereinigt werden – keinesfalls in noch warmem Zustand! Für die Reinigung darf ausschließlich Wasser mit einem Schuss Spülmittel oder alternativ spezielle Reinigungsemulsion verwendet werden. Es müssen unbedingt geeignete Bürsten eingesetzt werden!

Unser Versprechen

Wir erledigen alle anfallenden Kehrarbeiten für Sie – gewissenhaft und zuverlässig.
Nach oben scrollen